Grundbuch in Österreich: Auszug, Einsicht & Eintragungen
Was ist das Grundbuch und warum ist es für Sie als Immobilienverkäufer in Österreich so wichtig? Dieser Ratgeber erklärt Eintragungen, Grundbuchauszug, Einsicht und Gebühren – kompakt und verständlich.
Grundbuch Österreich: Factbox & Definition
Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis und wird in Österreich von den zuständigen Bezirksgerichten geführt. Es dokumentiert verbindlich, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte und Lasten darauf liegen.
Im Grundbuch werden die dinglichen Rechte an Grundstücken eingetragen:
- Eigentumsrecht – wer ist Eigentümer der Liegenschaft
- Pfandrecht – etwa Hypotheken zur Besicherung von Krediten
- Baurecht
- Dienstbarkeiten und Reallasten (von beiden gibt es verschiedene Arten)
Vereinfacht gesagt: Im Grundbuch erfährt man, wem eine Immobilie gehört und ob sie durch eine Hypothek belastet ist. Mit einem Grundbuchsauszug werden die Eigentumsverhältnisse offengelegt.
Wann benötige ich einen Grundbuchauszug?
Einen Grundbuchauszug benötigen Sie unter anderem beim Immobilienverkauf. Mit dem Grundbuch lässt sich belegen, dass Sie tatsächlich der alleinige Eigentümer sind. Zudem ist ersichtlich, ob noch Hypotheken bestehen oder ob dritte Personen besondere Rechte haben (z. B. ein Vorkaufsrecht, Durchfahrtsrecht oder Nutzungsrecht).
Gerade beim Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie sorgt ein aktueller Auszug für Klarheit gegenüber Käufern. Wer den Verkauf nicht selbst abwickeln möchte, findet bei einem Immobilienmakler Unterstützung bei Unterlagen und Abwicklung.
Grundbucheinsicht: Wo und wie?
Grundbucheinsicht bei Gericht
Bei Gericht können Sie Einsicht in das Hauptbuch, in die Hilfsverzeichnisse, in das Verzeichnis der gelöschten Eintragungen sowie in die aktuelle Grundbuchsmappe nehmen. Ein Grundbuchsauszug ist grundsätzlich persönlich oder schriftlich anzufordern.
Finden Sie Ihr zuständiges Gericht in Österreich.
Grundbuchauszug beim Notar
Ein Notar kann durch seine Eigenschaft als Gerichtskommissär Einsicht in das Grundbuch gewähren, Grundbuchauszüge erstellen oder beglaubigen.
Der Notar darf dabei nur dieselben Gebühren für einen Grundbuchauszug verrechnen wie ein Gericht.
Grundbuchabfrage online über das Internet
Dank dem Internet können Sie das Grundbuch auch online einsehen. Die Grundstücksdatenbank steht jedem gegen ein bestimmtes Entgelt über die folgenden autorisierten Stellen online zur Verfügung:
- Auszug.at – Wiener Zeitung Digitale Publikationen GmbH
- BREX Business Register Exchange GmbH / 360 kompany AG
- EDV-Technik Dipl.-Ing. Went Gesellschaft m.b.H.
- HF Data Datenverarbeitungsgesellschaft m.b.H.
- lexunited – online information system GmbH
- MANZ’sche Verlags- u Universitätsbuchhandlung GmbH
- OEGIZIN GmbH
- UVST Datendienste GmbH
- Vendaro m-commerce Dienstleistungen GmbH
Die Gebühren für eine Grundbuchabfrage über das Internet finden Sie hier.
Gebühren (bei Gericht und Notaren)
Grundbuchsauszüge aus dem Hauptbuch und Auszüge aus den Hilfsverzeichnissen kosten in Österreich 18,00 Euro. Die Zahlung kann bar oder per Bankomatkarte, Kreditkarte oder Gebühreneinzug erfolgen.
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