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Ratgeber Maklerprovision Österreich

Maklerprovision in Österreich: Wer zahlt den Immobilienmakler?

Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf, Wohnungskauf oder bei der Vermietung in Österreich? Hier erfahren Sie, wie hoch die gesetzliche Provision ausfällt, wer sie übernimmt und wie Sie Ihre Immobilie provisionsfrei verkaufen können.

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Was ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision ist das Honorar des Immobilienmaklers, das für die Vermittlung (Verkauf oder Vermietung) einer Immobilie in Österreich verrechnet wird. Sie wird im Erfolgsfall fällig und ist gesetzlich der Höhe nach begrenzt.

Beim Verkauf

Wenn Sie eine Immobilie über einen Makler verkaufen oder kaufen, wird die Maklerprovision im Erfolgsfall als prozentualer Anteil vom Verkaufspreis der Immobilie berechnet.

Vereinzelt arbeiten Makler auch mit bestimmten Pauschalbeträgen für die Vermittlung von Immobilien.

Beim Vermieten

Bei der Vermietung einer Immobilie über einen Makler werden als Provision beispielsweise eine oder zwei Bruttomonatsmieten verrechnet.

Nur im Erfolgsfall

Die Maklerprovision wird erst dann fällig, wenn die Immobilie erfolgreich vermittelt wurde.

Das bedeutet: Solange die Immobilie nicht verkauft oder vermietet wurde, darf Ihnen keine Provision verrechnet werden.

Maklerprovision für Immobilienverkäufer

Je nach Makler wird beim Immobilienverkauf sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer eine Maklerprovision in Rechnung gestellt. Die Höhe der Provision ist in Österreich jedoch gesetzlich beschränkt:

  • Bei einem Kaufpreis bis 36.336,42 Euro
    – max. 4 % des Verkaufpreises (+ 20 % Umsatzsteuer)
  • Bei einem Kaufpreis von 36.336,42 Euro bis 48.448,51 Euro
    – max. 1.453,46 Euro (+20 % Umsatzsteuer)
  • Bei einem Kaufpreis ab 48.448,51
    – max. 3 % des Verkaufpreises (+ 20 % Umsatzsteuer)

Die höchst zulässige Provision kann der Makler sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer getrennt in Rechnung stellen. Aus diesem Grund kann die Provision bei einer Immobilie mit einem Kaufpreis über 48.448,51 Euro maximal 6 % (+20 % Umsatzsteuer) betragen.

Bevor Sie einen Maklervertrag unterschreiben, lohnt sich ein Blick auf die Maklersuche und die regionalen Immobilienpreise, um die Konditionen besser einschätzen zu können.

Tipp: Da aktuell wenige Immobilien auf dem Markt sind, haben Sie als Immobilienverkäufer sehr gute Möglichkeiten, um den Verkauf über den Makler provisionsfrei abzuwickeln. Makler sind derzeit immer auf der Suche nach neuen Immobilien. Verhandeln Sie deshalb, bevor Sie den Maklervertrag unterschreiben, die Konditionen und sagen Sie Ihrem Makler, dass Sie den Verkauf über ihn nur machen, wenn er für Sie provisionsfrei ist.

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Maklerprovision für Immobilienkäufer

Für Immobilienkäufer und -verkäufer gelten in Österreich dieselben Höchstgrenzen bei einer Maklerprovision.

  • Bei einem Kaufpreis bis 36.336,42 Euro
    – max. 4 % des Verkaufpreises (+ 20 % Umsatzsteuer)
  • Bei einem Kaufpreis von 36.336,42 Euro bis 48.448,51 Euro
    – max. 1.453,46 Euro (+20 % Umsatzsteuer)
  • Bei einem Kaufpreis ab 48.448,51
    – max. 3 % des Verkaufpreises (+ 20 % Umsatzsteuer)

Es ist dem Makler erlaubt, nur dem Käufer die Provision in Rechnung zu stellen. Trotzdem dürfen die oben genannten Höchstwerte nicht überschritten werden.

Wichtig: Der Makler muss Sie bereits vor Abschluss des Kaufvertrages über die anfallende Maklerprovision informieren.

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Maklerprovision für Vermieter

Bei der Vermietung einer Immobilie über einen Makler fällt in der Regel eine Provisionszahlung für den Vermieter und den Mieter an.

Es kann aber auch der Fall sein, dass der Makler die Provision nur dem Mieter in Rechnung stellt. Am besten verhandeln Sie mit dem Makler die Provisionszahlung oder zumindest die Provisionshöhe.

Dem Vermieter darf der Makler maximal drei Bruttomonatsmieten plus 20 % Umsatzsteuer als Provision verrechnen.

Sollte es sich beim Makler aber auch gleichzeitig um den Hausverwalter handeln, dann ist die Höchstprovision bei unbefristeten Mietverträgen auf zwei Bruttomonatsmieten (+ 20 % Ust) beschränkt.

Wird der Mietvertrag auf weniger als 2 Jahre abgeschlossen, darf in diesem Fall maximal eine Monatsmiete (+20 % Ust) verrechnet werden.

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Maklerprovision für Mieter

Die Höchstgrenze der Maklergebühren bei Mietobjekten richtet sich grundsätzlich nach der Dauer des Mietvertrages. Ob Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten möchten, spielt dabei keine Rolle.

Mietverhältnis für mehr als 3 Jahre

Wenn Sie einen Mietvertrag auf mehr als 3 Jahre oder für einen unbefristeten Zeitraum unterschreiben, dann bezahlen Sie als Provision maximal zwei Bruttomonatsmieten plus 20 % Umsatzsteuer.

Ausnahme: Handelt es sich beim Makler gleichzeitig um den Hausverwalter des Objekts, darf maximal eine Bruttomonatsmiete (+20 % Ust) verrechnet werden.

Mietverhältnis für maximal 3 Jahre

Bei einem Mietvertrag, der auf maximal 3 Jahre abgeschlossen wird, darf der Makler höchstens eine Bruttomonatsmiete plus 20 % Umsatzsteuer als Provision dem Mieter in Rechnung stellen.

Ausnahme: Handelt es sich beim Makler gleichzeitig um den Hausverwalter des Objekts, darf dieser maximal eine halbe Bruttomonatsmiete (20 % Ust) als Provision in Abrechnung bringen.

Sie möchten wissen, ob der Makler zu viel Provision für ein Mietobjekt aufruft? Dann nutzen Sie gerne den Maklerprovisionsrechner der Arbeiterkammer.

Verwechslungsgefahr: Provision und Kaution

Oft werden die Begriffe „Provision“ und „Kaution“ bei der Vermietung verwechselt. Die Maklerprovision wird vom Makler für die Vermittlung der Immobilie verrechnet.

Eine Kaution dient als finanzielle Rücklage für den Vermieter der Immobilie. Mit Beendigung des Mietverhältnisses erhalten Sie in den meisten Fällen die Kaution zurück, sofern Sie die Immobilie unbeschädigt und sauber hinterlassen.

Sollten Sie die Immobilie während des Mietverhältnisses beschädigen (z. B. fällt Ihnen ein Messer auf den Holzboden und verursacht im Parkett einen Schaden) und diese Schäden beim Auszug nicht beheben, wird der Schaden über die hinterlegte Kaution bezahlt.

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Thomas Beck
Verfasst von

Thomas Beck

Thomas Beck konnte sich schon von klein auf für Immobilien begeistern. Nach seinem Maturaabschluss und einem Studium an der WU Wien begann er mit einer Ausbildung und arbeitet seither als Immobilienmakler in Österreich. Im Jahr 2021 durften wir Thomas als einen Teil unseres Autoren-Teams willkommen heißen. Er verfasst für uns spannende Beiträge rund um den Immobilienverkauf. Seit 2022 beschäftigt sich Thomas auch mit Kryptowährungen und dem Thema Immobilien im Metaverse. Auf seinem persönlichen Blog berichtet er zusätzlich über das Leben als Immobilienmakler und verratet einige Tipps für Immobilienverkäufer.

Alle Beiträge von Thomas Beck →
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