Wer zahlt den Immobilienmakler?
Um die Maklerprovision kommen Sie bei einem Hausverkauf mit Makler nicht rum…
Wie hoch diese Provision ausfallen kann und ob Sie diese umgehen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Autor: Thomas Beck
Was ist die Maklerprovision?
Die Maklerprovision ist ein Honorar des Immobilienmaklers, welches für die Vermittlung (Verkauf oder Vermietung) einer Immobilie verrechnet wird.
Beim Verkauf
Wenn Sie eine Immobilie über einen Makler verkaufen oder kaufen, wird die Maklerprovision im Erfolgsfall als ein prozentualer Anteil vom Verkaufspreis der Immobilie berechnet.
Vereinzelt arbeiten Makler auch mit bestimmten Pauschalbeträgen für die Vermittlung von Immobilien.
Beim Vermieten
Bei der Vermietung einer Immobilie mittels eines Maklers werden als Provision beispielsweise eine oder zwei Bruttomonatsmieten verrechnet.
Nur im Erfolgsfall
Die Maklerprovision wird erst dann fällig, wenn die Immobilie erfolgreich vermittelt wurde.
Das bedeutet, so lange die Immobilie nicht verkauft oder vermietet wurde, darf Ihnen keine Provision verrechnet werden.
Maklerprovision für Immobilienverkäufer
Je nach Makler wird beim Immobilienverkauf sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer eine Maklerprovision in Rechnung gestellt. Die Höhe der Provision ist jedoch gesetzlich beschränkt:
- Bei einem Kaufpreis bis 36.336,42 Euro
– max. 4 % des Verkaufpreises(+ 20 % Umsatzsteuer) - Bei einem Kaufpreis von 36.336,42 Euro bis 48.448,51 Euro
– max. 1.453,46 Euro (+20 % Umsatzsteuer) - Bei einem Kaufpreis ab 48.448,51
– max. 3 % des Verkaufpreises (+ 20 % Umsatzsteuer)
Die höchst zulässige Provision kann der Makler sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer getrennt in Rechnung stellen. Aus diesem Grund kann die Provision bei einer Immobilie mit einem Kaufpreis über 48.448,51 Euro maximal 6 % (+20 % Umsatzsteuer) betragen.
Tipp: Da aktuell wenige Immobilien auf dem Markt sind, haben Sie als Immobilienverkäufer sehr gute Möglichkeiten, um den Verkauf über den Makler für provisionsfrei abzuwickeln. Makler sind derzeit immer auf der Suche nach neuen Immobilien. Verhandeln Sie deshalb, bevor Sie den Maklervertrag unterschreiben, die Konditionen und sagen Sie Ihrem Makler, dass Sie den Verkauf über ihn nur machen, wenn es für Sie Provisionsfrei ist.
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Maklerprovision für Immobilienkäufer
Für Immobilienkäufer und -verkäufer gelten dieselben Höchstgrenzen bei einer Maklerprovision.
- Bei einem Kaufpreis bis 36.336,42 Euro
– max. 4 % des Verkaufpreises (+ 20 % Umsatzsteuer) - Bei einem Kaufpreis von 36.336,42 Euro bis 48.448,51 Euro
– max. 1.453,46 Euro (+20 % Umsatzsteuer) - Bei einem Kaufpreis ab 48.448,51
– max. 3 % des Verkaufpreises (+ 20 % Umsatzsteuer)
Es sit dem Makler erlaubt, nur dem Käufer die Provision in Rechnung stellen. Trotzdem dürfen die obengenannten höchstewerte nicht überschritten werden.
Wichtig: Der Makler muss bereits vor Abschluss des Kaufvertrages Sie über die anfallende Maklerprovision informieren.
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Maklerprovision für Vermieter
Bei der Vermietung einer Immobilie über einen Makler fällt in der Regel eine Provisionszahlung für den Vermieter und den Mieter an.
Es kann aber auch der Fall sein, dass der Makler die Provision nur dem Mieter in Rechnung stellt. Am besten verhandeln Sie mit dem Makler die Provisionszahlung oder zumindest die Provisionshöhe.
Dem Vermieter darf der Makler maximal drei Bruttomonatsmieten plus 20 % Umsatzsteuer als Provision verrechnen.
Sollte es sich beim Makler aber auch gleichzeitig um den Hausverwalter handeln, dann ist die Höchstprovision bei unbefristeten Mietverträgen auf zwei Bruttomonatsmieten (+ 20 % Ust) beschränkt.
Wird der Mietvertrag auf weniger als 2 Jahre abgeschlossen, darf in diesem Falle maximal eine Monatsmiete (+20 % Ust) verrechnet werden.
Maklerprovision für Mieter
Die Höchstgrenze der Maklergebühren bei Mietobjekten richtet sich grundsätzlich nach der Dauer des Mietvertrages. Ob Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten möchten, spielt dabei keine Rolle.
Mietverhältnis für mehr als 3 Jahre
Wenn Sie einen Mietvertrag auf mehr als 3 Jahre oder für einen unbefristeten Zeitraum unterschreiben, dann bezahlen Sie als Provision maximal zwei Bruttomonatsmieten plus 20% Umsatzsteuer.
Ausnahme: Handelt es sich beim Makler gleichzeitig um den Hausverwalter des Objekts, darf maximal eine Bruttomonatsmiete (+20 % Ust) verrechnet werden.
Mietverhältnis für maximal 3 Jahre
Bei einem Mietvertrag, der auf maximal 3 Jahre abgeschlossen wird, darf der Makler höchstens eine Bruttomonatsmiete plus 20 % Umsatzsteuer als Provision dem Mieter in Rechnung stellen.
Ausnahme: Handelt es sich beim Makler gleichzeitig um den Hausverwalter des Objekt, darf dieser maximal eine halbe Bruttomonatsmiete (20 % Ust) als Provision in Abrechnung bringen.
Sie möchten wissen, ob der Makler zu viel Provision für ein Mietobjekt aufruft? Dann nutzen Sie gerne den Maklerprovisionsrechner der Arbeiterkammer.
Verwechslungsgefahr: Provision und Kaution
Oft werden die Begriffe „Provision“ und „Kaution“ bei Vermietung verwechselt. Die Maklerprovision wird vom Makler für die Vermittlung der Immobilie verrechnet.
Eine Kaution dient als finanzielle Rücklage für den Vermieter der Immobilie. Mit Beendigung des Mietverhältnisses erhalten Sie in den meisten Fällen die Kaution zurück, sofern Sie die Immobilie unbeschädigt und sauber hinterlassen.
Sollten Sie die Immobilie während des Mietverhältnisses beschädigen (z. B. fällt Ihnen ein Messer auf den Holzboden und verursacht im Parket ein Cut) und diese Schäden beim Auszug nicht beheben, wird der Schaden über die hinterlegte Kaution bezahlt.
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Unser Autor
Thomas Beck
Thomas Beck ist einer unserer Experten für das Thema Immobilienverkauf in Österreich.