Ratgeber Immobilien

Maklerprovision in Österreich: Wie hoch ist sie 2026?

Bei Immobiliengeschäften in Österreich (Verkauf & Vermietung) fällt bei Vermittlung über einen Makler eine Provision an. Wie hoch die Maklerprovision sein darf, wer sie zahlt und wann sie fällig wird, erfahren Sie kompakt in diesem Beitrag.

Letzte Überarbeitung: 03. August 2026

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Maklerprovision beim Immobilienverkauf und -kauf in Österreich

Bei der Vermittlung einer Immobilie über einen Makler erwartet sich dieser sowohl von Verkäufer als auch Käufer eine Provisionszahlung. Die Höhe der Maklerprovision ist in Österreich gesetzlich begrenzt. Ein Immobilienmakler darf Ihnen somit nicht mehr als die gesetzliche Höchstgrenze in Rechnung stellen.

Unterhalb dieser Grenze hat der Makler freien Spielraum. Deshalb empfehlen wir allen Verkäufern und Käufern, immer mit dem Makler über die Provisionshöhe vor Vertragsabschluss zu verhandeln. In vielen Fällen lassen die Immobilienmakler mit sich reden und kommen Ihnen etwas entgegen. Einen Überblick über regionale Honorare finden Sie auf unserer Seite zu den Maklerkosten und Preisen.

Höchstgrenzen der Maklerprovision für Verkäufer und Käufer

Bei einem Kaufpreis bis 36.336,42 Euro
max. 4 % des Verkaufspreises (+ 20 % Umsatzsteuer)

Bei einem Kaufpreis von 36.336,42 Euro bis 48.448,51 Euro
max. 1.453,46 Euro (+ 20 % Umsatzsteuer)

Bei einem Kaufpreis ab 48.448,51 Euro
max. 3 % des Verkaufspreises (+ 20 % Umsatzsteuer)

provision makler immobilienverkauf

Tipp für Verkäufer

  • Als Verkäufer haben Sie auch die Möglichkeit, dass die Maklerprovision gänzlich an Käufer übergeht bzw. Sie keine Provision bezahlen müssen.
  • Wenn Sie mehr über einen provisionsfreien Verkauf Ihrer Immobilie erfahren möchten, können Sie gerne eine Anfrage an unsere Experten stellen.
  • Unsere Experten lassen gerne mit sich verhandeln und ermöglichen einen provisionsfreien Verkauf für Sie.

Immobilie in Österreich ohne Maklerprovision verkaufen

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, aber keine Maklergebühr zahlen müssen? Kein Problem, unsere Experten lassen mit sich verhandeln. Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Immobilienbewertung an & verkaufen Sie Ihre Immobilie über uns provisionsfrei. Mehr zum Ablauf und zur Auswahl des passenden Maklers lesen Sie auf unserer Seite Immobilienmakler finden.

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Maklerprovision bei Vermietung und Miete in Österreich

Bei der Vermietung oder Mietung einer Immobilie gelten unterschiedliche Höchstgrenzen. Das bedeutet, der Immobilienmakler kann dem Vermieter und dem Mieter nicht dieselbe Provision verrechnen (im Vergleich zum Immobilienverkauf und -kauf).

Maklerprovision für Vermieter

Dem Vermieter dürfen maximal 3 Bruttomonatsmieten (+ 20 % Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt werden. Dies gilt sowohl für befristete Mietverträge als auch für unbefristete.

Hier gilt wieder eine Ausnahme:
Handelt es sich bei Ihrem Immobilienmakler auch gleichzeitig um den Hausverwalter des Objekts, gelten andere Höchstgrenzen.

Bei unbefristeten Mietverträgen
– Max. 2 Bruttomonatsmieten (+ 20 % Ust)

Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit unter 2 Jahren
– Max. 1 Bruttomonatsmiete (+ 20 % Ust)

Maklerprovision für Mieter

In diesem Fall richtet sich die Maklerprovision vor allem nach der Dauer bzw. Laufzeit des Mietvertrags. Ob es sich beim Mietobjekt um eine Wohnung oder ein Haus handelt, spielt keine Rolle.

Bei einem Mietverhältnis für mehr als 3 Jahre
– Max. 2 Bruttomonatsmieten (+ 20 % Ust)

Bei einem Mietverhältnis für maximal 3 Jahre
– Max. 1 Bruttomonatsmiete (+ 20 % Ust)

Hier gilt wieder eine Ausnahme:
Handelt es sich beim Immobilienmakler um den Hausverwalter, gelten geringere Höchstgrenzen.

Bei einem Mietverhältnis für mehr als 3 Jahre
– Max. 1 Bruttomonatsmiete (+ 20 % Ust)

Bei einem Mietverhältnis für maximal 3 Jahre
– Max. 1/2 Bruttomonatsmiete (+ 20 % Ust)

Bestellerprinzip: Neue Regelungen für Vermieter & Mieter seit 2023

Am 23.03.2022 hat die Regierung in Österreich beschlossen, das sogenannte „Bestellerprinzip“ einzuführen, wie auch schon unser Nachbarstaat Deutschland vor einigen Jahren. Diese Regelung gilt in Österreich seit 1. Juli 2023.

Was ist das Bestellerprinzip in Österreich?

Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt hat, diesen auch bezahlen muss.

Das bedeutet, dass für inserierte Immobilien dem Mieter keine Vermittlungsprovision in Rechnung gestellt werden darf. Derzeit ist es so, dass der Immobilienmakler entweder den Vermieter und den Mieter für die Provision belangt oder häufig auch nur den Mieter. Dies ist seit 1. Juli 2023 nicht mehr möglich.

Sofern Sie als Mieter den Makler nicht für die Immobiliensuche beauftragt haben, sondern der Vermieter den Makler beauftragt, muss auch der Vermieter für die Provision aufkommen. Vom Mieter darf nur dann eine Provision verlangt werden, wenn dieser den Makler kontaktiert hat und aktiv eine Vermittlungsprovision vereinbart wurde.

Wichtig: Das Bestellerprinzip betrifft nur die Immobilienvermietung, nicht den Verkauf! Auch Gewerbeimmobilien und gewerbliche Vermietungen sind davon ausgenommen.

Wann ist die Maklerprovision fällig?

Dies hängt davon ab, was im Maklervertrag vereinbart wurde.

In der Regel wird der Anspruch auf eine Provision erst nach Abschluss des rechtswirksamen Kauf- oder Mietvertrages fällig.

Der Immobilienmakler darf keinen Vorschuss oder eine Anzahlung verrechnen.

Maklerprovision Bezahlung

Maklergebühr kürzen und zurückfordern

In bestimmten Fällen ist es für Sie möglich, eine Kürzung der Maklerprovision zu fordern oder die Maklergebühren gänzlich zurückzufordern.

  • Wenn der Immobilienmakler seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt
  • Wenn der Makler seinen gesetzlichen Aufklärungs- und Informationspflichten nicht nachkommt (Sie wurden nicht darüber informiert, dass eine Provision bei erfolgreicher Vermittlung fällig ist und in welcher Höhe diese in Rechnung gestellt wird)
  • Der Immobilienmakler darf nicht mehr als die gesetzlich geregelten Provisionsgrenzen verrechnen. Tut er dies trotzdem, haben Sie das Recht, den zu viel gezahlten Teil der Provision zurückzufordern. Diese Rückzahlung müssen betroffene Personen innerhalb von 3 Jahren einklagen.

Wer den Maklerauftrag von Anfang an gut verhandelt, vermeidet spätere Streitfälle. Tipps dazu finden Sie unter Immobilienmakler finden sowie zu den möglichen Maklerkosten im Überblick.

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Sonderfälle der Maklerprovision

Maklerprovision an Käufer umwälzen

Innenprovision vs. Außenprovision

Bei der Außenprovision zahlt jede Partei ihre eigene Maklerprovision, so wie es bei den oben genannten Höchstgrenzen üblich ist. Bei der Innenprovision übernimmt der Verkäufer die volle Provision, sodass der Käufer keine zusätzlichen Kosten für den Makler trägt. Innenprovisionen werden häufig verwendet, um Immobilien für Käufer attraktiver zu bewerben, etwa mit dem Hinweis „provisionsfrei für den Käufer“.

Doppeltätigkeit: Wenn der Makler beide Seiten vertritt

Ein Makler darf gleichzeitig für Verkäufer und Käufer (bzw. Vermieter und Mieter) tätig werden. Diese sogenannte Doppeltätigkeit ist in Österreich grundsätzlich zulässig, verlangt aber eine eindeutige Aufklärung beider Seiten über die Doppeltätigkeit. Unterlässt der Makler diese Aufklärung, riskiert er nach ständiger Rechtsprechung den Verlust seines Provisionsanspruchs.

Alleinvermittlungsauftrag

Beim Alleinvermittlungsauftrag beauftragen Sie nur einen einzigen Makler exklusiv mit dem Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie. Im Gegenzug verpflichtet sich der Makler häufig zu einem höheren Engagement (z. B. Marketingaufwand). Ein Alleinvermittlungsauftrag ist meist befristet und sollte vor Unterzeichnung genau auf Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten geprüft werden.

Rechtliche Grundlagen der Maklerprovision

Rechtsgrundlage für die Maklerprovision in Österreich ist das Maklergesetz (MaklerG), ergänzt durch die Immobilienmaklerverordnung (IMV), welche die Höchstsätze festlegt, die weiter oben in diesem Beitrag genannt sind.

  • § 7 Abs 1 MaklerG: Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht grundsätzlich erst mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts.
  • § 5 Abs 3 MaklerG: Bei einer Doppeltätigkeit muss der Makler beide Parteien darüber aufklären.
  • § 3 Abs 4 MaklerG: Verletzt der Makler wesentliche Pflichten, kann sein Provisionsanspruch gemindert oder zur Gänze entzogen werden. Ein konkreter Schaden muss dafür nicht nachgewiesen werden, entscheidend ist die Schwere der Pflichtverletzung.

Hinweis: Dies ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfällen empfehlen wir eine anwaltliche Beratung.

Regionale Unterschiede bei der Maklerprovision

Die gesetzlichen Höchstgrenzen gelten österreichweit einheitlich, in der Praxis unterscheidet sich die tatsächlich verrechnete Provision aber je nach Region. In Ballungsräumen wie Wien, Graz oder Salzburg schöpfen Makler bei hoher Nachfrage die Höchstsätze häufiger voll aus. In ländlichen Regionen mit geringerer Nachfrage sind Makler oft eher bereit, über die Provisionshöhe zu verhandeln.

Die genannten Provisionssätze sind gesetzliche Obergrenzen, es besteht also immer Verhandlungsspielraum. Einen Überblick über regionale Immobilienmakler in Ihrem Bundesland finden Sie in unserer Übersicht.

Ist die Maklerprovision steuerlich absetzbar?

Maklerkosten für Vermieter

Für Vermieter gilt: Beauftragen Sie einen Makler für die Neuvermietung einer bereits vermieteten Immobilie (z. B. nach Auszug eines Mieters), können Sie die Maklerprovision in der Regel als Werbungskosten geltend machen. Handelt es sich hingegen um die Erstvermietung nach einem Immobilienkauf, zählt die Provision meist zu den Anschaffungsnebenkosten und kann nur über die Abschreibung (AfA) über mehrere Jahre verteilt geltend gemacht werden.

Für private Käufer und Verkäufer, die die Immobilie selbst nutzen, ist die Maklerprovision steuerlich in der Regel nicht absetzbar.

Die genaue steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich dazu von Ihrer Steuerberatung individuell beraten.

Häufige Fragen zur Maklerprovision

Häufige Fragen zur Maklerprovision

Muss ich Maklerprovision zahlen, wenn ich keinen Maklervertrag unterschrieben habe?

Ein Maklervertrag kann auch stillschweigend (konkludent) zustande kommen, etwa wenn Sie eine Besichtigung durch den Makler in Anspruch nehmen, obwohl Ihnen dessen Tätigkeit und die anfallende Provision bekannt waren. Ohne jede erkennbare Beauftragung besteht grundsätzlich kein Provisionsanspruch.

Was passiert, wenn ich vom Maklervertrag zurücktrete?

Das hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und dem Zeitpunkt des Rücktritts ab. Wurde bereits erfolgreich vermittelt und ein Vertrag rechtswirksam abgeschlossen, bleibt der Provisionsanspruch in der Regel bestehen.

Kann die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden?

Ja, das ist der Regelfall bei der Außenprovision: Jede Partei zahlt ihren eigenen Anteil an den jeweiligen Makler bzw. an denselben Makler bei Doppeltätigkeit.

Gilt das Bestellerprinzip auch beim Immobilienkauf?

Nein, das Bestellerprinzip gilt seit 1. Juli 2023 ausschließlich für die Vermietung, nicht für den Kauf oder Verkauf von Immobilien.

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Thomas Beck
Verfasst von

Thomas Beck

Thomas Beck konnte sich schon von klein auf für Immobilien begeistern. Nach seinem Maturaabschluss und einem Studium an der WU Wien begann er mit einer Ausbildung und arbeitet seither als Immobilienmakler in Österreich. Im Jahr 2021 durften wir Thomas als einen Teil unseres Autoren-Teams willkommen heißen. Er verfasst für uns spannende Beiträge rund um den Immobilienverkauf. Seit 2022 beschäftigt sich Thomas auch mit Kryptowährungen und dem Thema Immobilien im Metaverse. Auf seinem persönlichen Blog berichtet er zusätzlich über das Leben als Immobilienmakler und verratet einige Tipps für Immobilienverkäufer.

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