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Ratgeber Immobilien

Maklerprovision in Österreich: Wie hoch ist sie 2026?

Bei Immobiliengeschäften in Österreich (Verkauf & Vermietung) fällt bei Vermittlung über einen Makler eine Provision an. Wie hoch die Maklerprovision sein darf, wer sie zahlt und wann sie fällig wird, erfahren Sie kompakt in diesem Beitrag.

Letzte Überarbeitung Mai 2026

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4,7 von 5 Sternen (basierend auf 6 Bewertungen)

Maklerprovision beim Immobilienverkauf und -kauf in Österreich

Bei der Vermittlung einer Immobilie über einen Makler erwartet sich dieser sowohl von Verkäufer als auch Käufer eine Provisionszahlung. Die Höhe der Maklerprovision ist in Österreich gesetzlich begrenzt. Ein Immobilienmakler darf Ihnen somit nicht mehr als die gesetzliche Höchstgrenze in Rechnung stellen.

Unterhalb dieser Grenze hat der Makler freien Spielraum. Deshalb empfehlen wir allen Verkäufern und Käufern, immer mit dem Makler über die Provisionshöhe vor Vertragsabschluss zu verhandeln. In vielen Fällen lassen die Immobilienmakler mit sich reden und kommen Ihnen etwas entgegen. Einen Überblick über regionale Honorare finden Sie auf unserer Seite zu den Maklerkosten und Preisen.

Höchstgrenzen der Maklerprovision für Verkäufer und Käufer

Bei einem Kaufpreis bis 36.336,42 Euro
max. 4 % des Verkaufpreises (+ 20 % Umsatzsteuer)

Bei einem Kaufpreis von 36.336,42 Euro bis 48.448,51 Euro
max. 1.453,46 Euro (+ 20 % Umsatzsteuer)

Bei einem Kaufpreis ab 48.448,51 Euro
max. 3 % des Verkaufpreises (+ 20 % Umsatzsteuer)

provision makler immobilienverkauf

Tipp für Verkäufer

  • Als Verkäufer haben Sie auch die Möglichkeit, dass die Maklerprovision gänzlich an Käufer übergeht bzw. Sie keine Provision bezahlen müssen.
  • Wenn Sie mehr über einen provisionsfreien Verkauf Ihrer Immobilie erfahren möchten, können Sie gerne eine Anfrage an unsere Experten stellen.
  • Unsere Experten lassen gerne mit sich verhandeln und ermöglichen einen provisionsfreien Verkauf für Sie.

Immobilie in Österreich ohne Maklerprovision verkaufen

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, aber keine Maklergebühr zahlen müssen? Kein Problem, unsere Experten lassen mit sich verhandeln. Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Immobilienbewertung an & verkaufen Sie Ihre Immobilie über uns provisionsfrei. Mehr zum Ablauf und zur Auswahl des passenden Maklers lesen Sie auf unserer Seite Immobilienmakler finden.

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Maklerprovision bei Vermietung und Miete in Österreich

Bei der Vermietung oder Mietung einer Immobilie gelten unterschiedliche Höchstgrenzen. Das bedeutet, der Immobilienmakler kann dem Vermieter und dem Mieter nicht dieselbe Provision verrechnen (im Vergleich zum Immobilienverkauf und -kauf).

Maklerprovision für Vermieter

Dem Vermieter dürfen maximal 3 Bruttomonatsmieten (+ 20 % Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt werden. Dies gilt sowohl für befristete Mietverträge als auch für unbefristete.

Hier gilt wieder eine Ausnahme:
Handelt es sich bei Ihrem Immobilienmakler auch gleichzeitig um den Hausverwalter des Objekts, gelten andere Höchstgrenzen.

Bei unbefristeten Mietverträgen
– Max. 2 Bruttomonatsmieten (+ 20 % Ust)

Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit unter 2 Jahren
– Max. 1 Bruttomonatsmiete (+ 20 % Ust)

Maklerprovision für Mieter

In diesem Fall richtet sich die Maklerprovision vor allem nach der Dauer bzw. Laufzeit des Mietvertrags. Ob es sich beim Mietobjekt um eine Wohnung oder ein Haus handelt, spielt keine Rolle.

Bei einem Mietverhältnis für mehr als 3 Jahre
– Max. 2 Bruttomonatsmieten (+ 20 % Ust)

Bei einem Mietverhältnis für maximal 3 Jahre
– Max. 1 Bruttomonatsmiete (+ 20 % Ust)

Hier gilt wieder eine Ausnahme:
Handelt es sich beim Immobilienmakler um den Hausverwalter, gelten geringere Höchstgrenzen.

Bei einem Mietverhältnis für mehr als 3 Jahre
– Max. 1 Bruttomonatsmiete (+ 20 % Ust)

Bei einem Mietverhältnis für maximal 3 Jahre
– Max. 1/2 Bruttomonatsmiete (+ 20 % Ust)

Bestellerprinzip: Neue Regelungen für Vermieter & Mieter seit 2023

Am 23.03.2022 hat die Regierung in Österreich beschlossen, das sogenannte „Bestellerprinzip“ einzuführen, wie auch schon unser Nachbarstaat Deutschland vor einigen Jahren. Diese Regelung gilt in Österreich seit 1. Juli 2023.

Was ist das Bestellerprinzip in Österreich?

Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt hat, diesen auch bezahlen muss.

Das bedeutet, dass für inserierte Immobilien dem Mieter keine Vermittlungsprovision in Rechnung gestellt werden darf. Derzeit ist es so, dass der Immobilienmakler entweder den Vermieter und den Mieter für die Provision belangt oder häufig auch nur den Mieter. Dies ist bald nicht mehr möglich.

Sofern Sie als Mieter den Makler nicht für die Immobiliensuche beauftragt haben, sondern der Vermieter den Makler beauftragt, muss auch der Vermieter für die Provision aufkommen. Vom Mieter darf nur dann eine Provision verlangt werden, wenn dieser den Makler kontaktiert hat und aktiv eine Vermittlungsprovision vereinbart wurde.

Wichtig: Das Bestellerprinzip betrifft nur die Immobilienvermietung, nicht den Verkauf! Auch Gewerbeimmobilien und gewerbliche Vermietungen sind davon ausgenommen.

Wann ist die Maklerprovision fällig?

Dies hängt davon ab, was im Maklervertrag vereinbart wurde.

In der Regel wird der Anspruch auf eine Provision erst nach Abschluss des rechtswirksamen Kauf- oder Mietvertrages fällig.

Der Immobilienmakler darf keinen Vorschuss oder eine Anzahlung verrechnen.

Maklerprovision Bezahlung

Maklergebühr kürzen und zurückfordern

In bestimmten Fällen ist es für Sie möglich, eine Kürzung der Maklerprovision zu fordern oder die Maklergebühren gänzlich zurückzufordern.

  • Wenn der Immobilienmakler seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt
  • Wenn der Makler seinen gesetzlichen Aufklärungs- und Informationspflichten nicht nachkommt (Sie wurden nicht darüber informiert, dass eine Provision bei erfolgreicher Vermittlung fällig ist und in welcher Höhe diese in Rechnung gestellt wird)
  • Der Immobilienmakler darf nicht mehr als die gesetzlich geregelten Provisionsgrenzen verrechnen. Tut er dies trotzdem, haben Sie das Recht, den zu viel gezahlten Teil der Provision zurückzufordern. Diese Rückzahlung müssen betroffene Personen innerhalb von 3 Jahren einklagen.

Wer den Maklerauftrag von Anfang an gut verhandelt, vermeidet spätere Streitfälle. Tipps dazu finden Sie unter Immobilienmakler finden sowie zu den möglichen Maklerkosten im Überblick.

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Thomas Beck
Verfasst von

Thomas Beck

Thomas Beck konnte sich schon von klein auf für Immobilien begeistern. Nach seinem Maturaabschluss und einem Studium an der WU Wien begann er mit einer Ausbildung und arbeitet seither als Immobilienmakler in Österreich. Im Jahr 2021 durften wir Thomas als einen Teil unseres Autoren-Teams willkommen heißen. Er verfasst für uns spannende Beiträge rund um den Immobilienverkauf. Seit 2022 beschäftigt sich Thomas auch mit Kryptowährungen und dem Thema Immobilien im Metaverse. Auf seinem persönlichen Blog berichtet er zusätzlich über das Leben als Immobilienmakler und verratet einige Tipps für Immobilienverkäufer.

Alle Beiträge von Thomas Beck →
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